Unsere Lehrgänge sind modular aufgebaut. Das bedeutet, dass Sie Ihre Qualifikation(en) quasi "auf-stocken" können. Einmal erbrachte Leistungen werden also für andere Fortbildungen anerkannt.
Was bedeutet das für Sie ?
Die Regelung gilt auch für vergleichbare Fortbildungen, die Sie bei Mitbewerbern erbracht haben; aller-
dings sind neben Noten auch Nachweise über Lehrgangsinhalte sowie Stundenzahlen erforderlich.
Ein Beispiel:
Sie haben den Lehrgang "Wohnbereichsleitung" erfolgreich abgeschlossen und möchten die Pflegedienst-
leitung Ihrer Einrichtung übernehmen. Für die Aufstockung müßten Sie statt der 18 Monate für den Kom-
pletten Pflegedienstlehrgang nur noch 6 Monate für die Bearbeitung der restlichen Lehrbriefe (und der
Prüfungsvorbereitung) einplanen.
Entsprechend günstiger sind dann natürlich auch die Lehrgangsgebühren.
Bitte scheuen Sie sich nicht, Informationsmaterial anzufordern. Darin sind
weitere Informationen wie Zugangsvoraussetzungen oder länderspezifische
Besonderheiten aufgeführt.
Wir werden Sie nicht mit unerwünschten Werbeanrufen belästigen - versprochen !